Kinder ohne Begleitung
Auch ohne Begleitung kommen Ihre Kinder in der Zieldestination gut an. In keiner Phase der Reise sind Ihre Kinder unbeaufsichtigt. Unsere Mitarbeiter sind stets in ihrer Nähe und machen alles dafür, dass der Flug für die Kinder ein angenehmes Erlebnis wird.
Hauptinformationen über den Service „Unbegleitetes Kind“:
Der Service wird Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren gewährt; Kinder, die jünger als 5 Jahre sind, dürfen nicht allein reisen; als „Unbegleitete Kinder“ können auf Ihren Antrag hin auch Kinder von 12 bis 17 Jahren reisen.- Der Service wird gegen eine Gebühr in Höhe von 50 EUR für eine Etappe auf Kurz- und Mittelstrecken und von 75 EUR für eine Etappe auf Langstrecken (New York, Toronto, Kuwait, Almaty und Taschkent) gewährt.
- Beantragen Sie den Service „Unbegleitetes Kind“ bereits bei der Platzreservierung.
- Falls Sie den Service erst bei der Abfertigung auf dem Flughafen in Prag beantragen, bezahlen Sie eine zusätzliche Gebühr von 250 CZK.
- vor dem Ausstellen des Flugtickets füllen Sie das Formular „Kind ohne Begleitung“ aus
- für das Kind zahlen Sie den 100 %-igen, bei Erwachsenen anwendbaren Tarif
- Ihr Kind muss mit eigenen Dokumenten ausgestattet sein: Pass, Visa (sofern für das betreffende Land erforderlich), ggf. Gesundheitsausweis
- bei der Abfertigung erhalten Ihre Kinder ein spezielles Kärtchen „Unaccompanied Minor“ (UM), in dem die Flugnummer, der Name des Kindes, sein Alter, die Sprachen, in denen das Kind angesprochen werden kann, angeführt sind; das Kärtchen wird in ein Kunststoffetui gelegt, das Ihr Kind während der Flugs um den Hals tragen wird
- während des Aufenthalts auf dem Flughafen wird sich ein Mitarbeiter der Czech Airlines um Ihr Kind kümmern, der das Kind bis an Bord des Flugzeugs begleiten wird
- am Bord übernimmt das Bordpersonal die Betreuung Ihres Kindes
- im Flugzeug bekommt Ihr Kind eine Erfrischung und ein Geschenk in Form des speziellen Kinderprogramms Jetsters, das Ihr Kind während des Flugs unterhalten wird
- nach der Landung wartet am Flugzeugausgang ein Mitarbeiter des Bodenpersonals, der dem Kind bei der Abholung des Gepäck behilflich ist und das Kind bis zum Ausgang aus dem Zollraum begleitet
- dort wird das Kind von der im Voraus bestimmten Person – in der Regel von einem Familienangehörigen - abgeholt
- die Identifizierung von Personen, die berechtigt sind, Ihr Kind abzuholen, erfolgt aufgrund der Kontrolle der persönlichen Ausweise mit Fotografie; die Person, die das Kind abholt, muss ein spezielles Formular unterzeichen