VERTRAGSBEDINGUNGEN UND ANDERE WICHTIGE HINWEISE
WIR WEISEN DIE FLUGGÄSTE MIT ENDDESTINATION ODER AUFENTHALT IN EINEM ANDEREN LAND UND NICHT IM LAND DES ABFLUGS DARAUF HIN, DASS SICH DIE ALS DAS MONTREALER ABKOMMEN ODER DAS VORHERGEHENDE WARSCHAUER ABKOMMEN BEKANNTEN INTERNATIONALEN ABKOMMEN UND DEREN NACHTRÄGE (SYSTEM DES WARSCHAUER ABKOMMENS) AUF DIE GANZE REISE EINSCHLIESSLICH JEDWEDER TEILE IM GEBIET EINES LANDES BEZIEHEN KÖNNEN: FÜR SOLCHE FLUGGÄSTE REGELT DAS BETREFFENDE ABKOMMEN EINSCHLIESSLICH DER SPEZIELLEN BEFÖRDERUNGSBEDINUNGEN, DIE IN IRGENDWELCHEN ANWENDBAREN TARIFEN ENTHALTEN SIND, DIE HAFTUNG DER FLUGGESELLSCHAFT UND ES KANN DIESE HAFTUNG AUCH EINSCHRÄNKEN.
HINWEIS auf Haftungsbeschränkung
Auf Ihre Reise kann sich das Montrealer Abkommen oder das Warschauer Abkommen beziehen und diese Abkommen regeln die Haftung der Fluggesellschaften bei Tod oder Körperverletzung, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks und Verspätungen und sie können diese Haftung beschränken.
Dort, wo das Montrealer Abkommen Anwendung findet, sind die Haftungsbeschränkungen wie folgt:
Weitere Informationen bezüglich der für Ihre Reise geltenden Limits sind bei der Fluggesellschaft erhältlich. Wenn Ihre Reise Flüge mit verschiedenen Fluggesellschaften umfasst, sollten Sie sich bezüglich der Informationen über die Limits an alle diese Fluggesellschaften wenden.
Ungeachtet dessen, welches der Abkommen auf Ihre Reise Anwendung findet, können Sie von einem höheren Haftungslimit für Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck profitieren, wenn Sie das Gepäck vor Reiseantritt versichern. Wenn der Wert Ihres Gepäcks das Haftungslimit überschreitet, können Sie eventuell spätestens bei der Abfertigung den Wert Ihres Gepäcks angeben und die entsprechende nachträgliche Gebühr entrichten.
Zeitliche Beschränkung: Die Klage auf Schadensersatz muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder ab dem Tag eingereicht werden, an dem die Ankunft des Flugzeugs stattfinden sollte. Ansprüche auf Entschädigung für Gepäck: die schriftliche Mitteilung an die Fluggesellschaft muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des abgefertigten Gepäckstücks bei Beschädigung und bei Verzögerung innerhalb von 21 Tagen nach der Aushändigung des Gepäcks an den Fluggast eingereicht werden.
Hinweis auf vertragliche Bedingungen, die als Link angeführt sind
OHNE ALLE ERFORDERLICHEN REISEDOKUMENTE WIE ZUM BEISPIEL REISEPASS UND VISUM KÖNNEN SIE NICHT VERREISEN: DIE REGIERUNG KANN VON IHRER FLUGGESELLSCHAFT DIE GEWÄHRUNG VON INFORMATIONEN ÜBER DIE FLUGGÄSTE ODER DIE ERMÖGLICHUNG DES ZUGANGS ZU DEN ANGABEN ÜBER DIE FLUGGÄSTE VERLANGEN:
ABLEHNUNG DER BEFÖRDERUNG: Der Flug kann überbucht sein und es existiert eine geringfügige Möglichkeit, dass beim betreffenden Flug kein Sitz zur Verfügung stehen wird, auch wenn Ihre Reservierung bestätigt wurde. In den meisten Fällen, wenn Ihre Beförderung unfreiwillig abgelehnt wird, haben Sie einen Anspruch auf Kompensation. Wenn die gültigen Gesetze es verlangen, muss die Fluggesellschaft zunächst nach Freiwilligen suchen, bevor sie einen der Fluggäste unfreiwillig von der Beförderung ausschließt. Die vollständigen Regeln bezüglich der Zahlung der Kompensation für die Ablehnung der Beförderung und die Informationen über vorzugsweise Annahme von Fluggästen zur Beförderung erfahren Sie bei Ihrer Fluggesellschaft.
GEPÄCK: Bei einigen Gegenständen kann ein höherer Wert angegeben werden. Die Fluggesellschaften dürfen besondere Regeln für zerbrechliche, wertvolle oder verderbliche Gegenstände festlegen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Fluggesellschaft.
Eingetragenes Gepäck: Fluggesellschaften dürfen unentgeltliche Beförderung von eingetragenen Gepäckstücken erlauben, die von der Fluggesellschaft festgelegt ist und je nach Buchungsklasse und/oder Flugroute abweichen kann. Die Fluggesellschaften können Gebühren für die Überschreitung des Limits bei der unentgeltlichen Gepäckbeförderung erheben. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Fluggesellschaft.
Handgepäck (nicht eingetragenes Gepäck): Fluggesellschaften dürfen unentgeltliche Beförderung von eingetragenen Gepäckstücken erlauben, die von der Fluggesellschaft festgelegt ist und je nach Buchungsklasse und/oder Flugroute abweichen kann. Wir empfehlen, möglichst kleines Handgepäck mitzunehmen.
Wenn Sie bei Ihrer Reise von mehreren Fluggesellschaften befördert werden, kann jede Fluggesellschaft andere Regeln bezüglich des Gepäcks (des eingetragenen Gepäcks wie auch des Handgepäcks) festlegen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Fluggesellschaft.
ABFERTIGUNGSZEITEN. Die im Itinerar genannte Uhrzeit des Abflugs. Die Uhrzeit des Abflugs entspricht nicht der Uhrzeit für die Abfertigung oder der Uhrzeit, zu der Sie für den Einstieg in das Flugzeug vorbereitet sein müssen. Wenn Sie zu spät erscheinen, kann Ihre Fluggesellschaft Sie ablehnen. Die Abfertigungszeiten, die Ihnen Ihre Fluggesellschaft mitgeteilt hat, entsprechen der Uhrzeit, wann die Fluggäste zur Beförderung angenommen werden müssen; die Uhrzeit, zu der Sie in das Flugzeug einsteigen, ist die Uhrzeit, zu der die Fluggäste spätestens zum Einstieg in das Flugzeug erscheinen müssen.
GEFÄHRLICHE STOFFE.Aus Sicherheitsgründen dürfen gefährliche Güter – wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist – weder im abgefertigten (eingetragenen) Gepäck noch im Handgepäck befördert werden. Als gefährliche Güter ist nicht nur Folgendes anzusehen: Druckgase, ätzende Stoffe, explosive Stoffe, brennbare Flüssigkeiten und feste Stoffe, oxidierende Materiale, Gifte, Infektionsstoffe und Koffer mit installierter Alarmanlage: Aus Sicherheitsgründen können auch weitere Einschränkungen festgelegt werden.

Nehmen Sie keine abgebildeten Gegenstände ohne vorherige Abstimmung mit Ihrer Fluggesellschaft mit.
Näheres über die Bedingungen für die Beförderung mit der Czech Airlines finden Sie hier.