Sportausstattung
Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, mit Ihrer Sportausrüstung zu reisen. Laufend befördern wir zum Beispiel Fahrräder, Golfschläger oder Skier. Hier bringen wir Ihnen Informationen, wie man bei Beförderung der einzelnen Sportausrüstungsteile vorzugehen hat.
Bei Beförderung von Sportausrüstung wird in den meisten Fällen eine Gebühr für nicht normiertes/übermäßiges Gepäck eingehoben. Ein solches Gepäck muss meistens am Schalter Übermäßiges Gepäck (Oversize Baggage) abgefertigt werden.
Als abgefertigtes Gepäck können Sie die folgende Sportausrüstung befördern:
Skiausrüstung verpackt in einer Schutzhülle (z.B. ein paar Ski, Stöcke und Schuhe oder ein Snowboard mit einem Schuhpaar oder ein Paar Wasserski) gilt als 1 Stück Gepäck- Golfausrüstung (Sack mit Golfschlägern, Golfbällen und einem Schuhpaar) gilt als 1 Stück Gepäck
- in einer Schutzhülle verpacktes Fahrrad gilt als 1 Stück Gepäck; das Fahrrad muss teilweise demontiert werden (mit dem an die Längsachse entlang gedrehten Lenker und mit abgeschraubten Pedalen)
- Surfbrett oder Windsurfingset verpackt in einer Schutzhülle gilt als 1 Stück Gepäck
- andere Sportausrüstungsteile wie z.B. Kajak oder andere Sportboote, Angel- oder Taucherausrüstung oder andere Sportausrüstung muss in einer Schutzhülle verpackt werden und gilt als 1 Stück Gepäck