Beförderung von Standardgepäck

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Wir befördern Ihr Gepäck kostenlos, solange das zulässige Höchstgewicht bzw. die zulässigen Abmessungen eingehalten werden. Informieren Sie sich über die einschlägigen Limits und Beförderungsbedingungen.

Eingetragenes (abgefertigtes) Gepäck

Im eingetragenen Gepäck dürfen Sie kein Geld, keine Schecks, Kreditkarten, handelbaren Papiere oder Wertpapiere und keine sonstigen Wertgegenstände, keine geschäftlichen oder anderen persönlichen Dokumente, Pässe oder anderen Identifikationsdokumente, Schlüssel, Handys, Dioptriebrillen und Sonnenbrillen, keinen Schmuck und keine aus Edelmetallen angefertigten Gegenstände, keine Kameras, Videokameras und keine anderen elektronischen Geräte (das heißt auch keine Personalcomputer, keine Laptops und keine CDs mit Datenbanken), keine Kunstgegenstände und keine zerbrechlichen Gegenstände mitnehmen.

Handgepäck (Bordgepäck)

Folgendes Handgepäck können Sie gratis an Bord des Flugzeugs mit sich führen:

Business Class

Das Gesamtgewicht von Bordgepäck und Handgepäck darf in Summe nicht mehr als 12 kg betragen.
Das Handgepäck ist in den meisten Fällen unter dem Sitz des Vordermanns zu verstauen.

Economy Class

Das Gewicht des Bordgepäcks darf nicht mehr als 8 Kilogramm betragen.
Sämtliche weiteren Gegenstände sind innerhalb dieses Bordgepäcks zu verstauen.
Bordgepäck, das die zulässigen Gesamtmaße oder das zulässige Gewicht überschreitet, kann aus Sicherheitsgründen nicht an Bord des Flugzeugs befördert werden. Für derartiges Gepäck wird eine Gebühr von 60 Euro erhoben.



 Business ClassEconomy ClassEconomy Flex
Handgepäck bei allen Linien2 Stück mit bis zu 12 kg Gesamtgewicht1 Stück mit bis zu 8 kg Gewicht1 Stück mit bis zu 12 kg Gewicht

Auskünfte zu Gepäck, das die Grenzwerte für Gratisbeförderung überschreitet, finden Sie im Abschnitt Beförderung von Übergepäck.

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