Sportausstattung
Wir ermöglichen Ihnen gerne, Ihre Sportausstattung mitzunehmen. Es werden z. B. Fahrräder, Golfschläger oder Ski durchgehend befördert. An dieser Stelle bringen wir Ihnen Informationen darüber, wie bei einzelnen Sportartikeln vorzugehen ist.
Beim Transport von Sportausrüstung wird in der Mehrheit der Fälle eine Gebühr für Sondergepäck/überdimensionales Gepäck eingehoben.
Als abgefertigtes Gepäck darf ein Fluggast folgende Sportartikel befördern:
Ski- und Wasserausrüstung (ein Paar Ski, Stöcke und Schuhe oder ein Snowboard oder ein Paar Wasserski), 1 Stk. Ausstattung wird auf das Gewichts-/Stk.-Gepäcklimit angerechnet- Golfausstattung (Golfbag mit Golfschlägern und ein Paar Schuhe), 1 Stk. Ausstattung wird auf das Gewichts-/Stk.-Gepäcklimit angerechnet
- Surfbrett oder Windsurfing wird nicht auf das Gewichts-/Stk.-Gepäcklimit angerechnet und gegen Gebühr gemäß dem Gewicht und der Maße befördert
- Fahrrad, es wird auf das Gewichts-/Stk.-Gepäcklimit angerechnet
- das Fahrrad muss entsprechend verpackt und zum Teil zerlegt werden
- andere Sportausstattung wie z. B. Kajaks, Sportboote, Angler- und Taucherausstattung und weitere Sportartikel müssen in einer Schutzhülle verpackt sein
- dieses Gepäck (1 Stk. Ausrüstung) wird auf das Gewichts-/Stk.-Gepäcklimit des zu befördernden Gepäcks angerechnet
- das vorgenannte Gepäck muss am Schalter „Übermäßiges Gepäck (Oversize baggage) aufgegeben werden