Der Flugverkehr richtet sich nach strengen Sicherheitsregeln. Informieren Sie sich daher bitte vor Reiseantritt, welche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen sind.
Gemäß den gültigen internationalen Vorschriften dürfen Sie folgende Gegenstände nicht mit in die Kabine nehmen:
In die Kabine dürfen Sie nur kleine Mengen von Flüssigkeiten mitnehmen. Die Flüssigkeiten sind in kleinen Verpackungen mit einem Volumen von bis zu 100 ml mitzunehmen. Alle Behältnisse müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Inhalt von max. 1 Liter pro Person transportiert werden.
Flüssigkeiten, die für den Verzehr während des Flugs bestimmt sind, die für medizinische Zwecke oder aufgrund spezieller Diätverordnungen notwendig sind, einschließlich Babynahrung. Bei medizinischer Nahrung oder Babynahrung ist es erforderlich, dass Sie nur die Menge mitnehmen, die für die Reise erforderlich ist. Sie können von einem Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle um eine Kostprobe der Flüssigkeit (z. B. Babynahrung) oder über die Vorlage eines Belegs über die Herkunft der Flüssigkeit (z. B. wenn Sie Insulin mitnehmen, ist eine ärztliche Bescheinigung oder ein Rezept auf den Namen des Fluggasts vorzulegen) gebeten werden.
Weitere Informationen über die Beförderung von Flüssigkeiten an Bord eines Flugzeugs finden Sie in den Sicherheitsregeln.
Detaillierte Informationen über die Beförderung von Gepäckstücken und über verbotene Gegenstände finden Sie in den Beförderungsbedingungen.