|Telefon:

Sicherheitsregeln

Die Sicherheit der Passagiere ist eine der wichtigsten Prioritäten der Fluggesellschaften. Machen Sie sich mit den Sicherheitsregeln bekannt, denen Ihre Reise unterliegen wird.

Der Luftverkehr richtet sich nach strengen Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsregeln. Diese betreffen sowohl das Gepäck und die Gegenstände, die Sie mit in die Kabine nehmen, als auch das abgefertigte Gepäck. Einige Gegenstände dürfen nur im abgefertigten Gepäck befördert werden, gefährliche Gegenstände sind gänzlich verboten.

Vor dem Besteigen des Flugzeugs müssen Sie die Sicherheitskontrolle passieren. Das gilt auch für Ihr Kabinengepäck und Ihre persönlichen Sachen.

Verlauf der Kontrolle:

  • bei der Sicherheitskontrolle sind der Pass und die gültige Bordkarte vorzulegen
  • während der Kontrolle werden Sie durch einen Sicherheitsrahmen durchgehen, Ihr Kabinengepäck, Ihre persönlichen Sachen und sonstige Sachen, die Sie dabei haben, legen Sie auf ein Band, auf dem sie der Detektorkontrolle unterzogen werden
  • auch alle elektronischen Geräte wie z. B. Handys oder Laptops werden der Sicherheitskontrolle unterzogen; Laptops sind aus der Tragtasche herauszunehmen und auf das Band zu legen, damit der Laptop separat kontrolliert werden kann
  • wir empfehlen, für die Reise solche Schuhe anzuziehen, die Sie während der Sicherheitskontrolle einfach aus- und anziehen können; auch Ihr Gürtel und Oberbekleidung (Jacke, Sakko, Pullover u. ä.) werden der Sicherheitskontrolle unterzogen
  • bitte vergessen Sie nicht, vor dem Betreten des Metalldetektorrahmens sämtliche Metallgegenstände aus den Taschen herauszunehmen
  • in unerlässlichen Fällen können Sie Kontrollen mit einer Handsonde unterzogen werden bzw. per Hand abgetastet werden.

Sicherheitsregeln der Europäischen Union, Norwegens, Islands, der Schweiz, der USA und Kanadas

Im Jahr 2006 sind Regeln wirksam geworden, die die Menge der Flüssigkeiten festlegen, die sie dabei haben dürfen, wenn Sie die Sicherheitskontrolle passieren. Die Regeln gelten für alle Personen, die in die Länder der Europäischen Union, nach Norwegen, Island, in die Schweiz, in die USA oder nach Kanada fliegen, und zwar auch wenn der Passagier in den vorgenannten Staaten auf Linien umsteigt, die in andere Länder fliegen. Bei den Sicherheitskontrollen wird neben der Ermittlung der bereits zu einem früheren Zeitpunkt von der Beförderung ausgeschlossenen Gegenständen kontrolliert, ob das Handgepäck keine verbotenen Gegenstände und Stoffe (insbesondere Flüssigkeiten und Gels) enthält.

Einpacken des Handgepäcks

In die Kabine dürfen Sie nur eine minimale Menge von Flüssigkeiten mitnehmen. Die Flüssigkeiten sind in kleinen Behältnissen mit einem Volumen von höchstens 100 ml mitzunehmen. Alle Behältnisse müssen in einem transparenten wieder verschließbaren Plastikbeutel mit höchstens 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden.

Flüssigkeiten

Unter Flüssigkeiten ist Folgendes zu verstehen:

  • Wasser und weitere Getränke, Suppen, Sirupe
  • Cremen, Reinigungsmilch, Öl
  • Parfüms
  • Sprays
  • Gel, Shampoos und Duschgel
  • Druckbehältnisse, Rasierschaum, Schaumfestiger, weitere Schaumpräparate und Deos
  • Pasten, Zahnpasta
  • Mischungen von festen und flüssigen Stoffen
  • alle anderen Sachen mit ähnlicher Konsistenz

Mit an Bord können Sie ferner Folgendes nehmen: Flüssigkeiten, die für den Verzehr während des Flugs bestimmt sind, zum Beispiel die für medizinische Zwecke oder aufgrund spezieller Diätverordnungen notwendig sind, und zwar einschließlich Babynahrung. Bei medizinischer Nahrung oder Babynahrung ist es erforderlich, dass Sie nur die Menge mitnehmen, die für die Reise erforderlich ist. Sie können von einem Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle um eine Kostprobe (z. B. Babynahrung) oder über die Vorlage eines Belegs über die Herkunft der Flüssigkeit (z. B. wenn Sie Insulin mitnehmen, ist eine ärztliche Bescheinigung oder ein Rezept auf den Namen des Fluggasts vorzulegen) gebeten werden.

Beförderung von Flüssigkeiten im abgefertigten Gepäck

Die neuen Regeln betreffen lediglich das Handgepäck. Die Beförderung von Flüssigkeiten im abgefertigten Gepäck unterliegt nur den allgemeinen Vorschriften.

Einkauf am Flughafen

Zollfreier Verkauf

Nach Vorlage der Bordkarte können Sie Flüssigkeiten (Getränke, Parfüms, Cremen usw.) in Geschäften kaufen, die sich auf den Flughäfen der Europäischen Union, Norwegens, Islands, der Schweiz, der USA und Kanadas hinter der Passkontrolle befinden.

Wenn Sie die Waren in einem versiegelten Beutel erhalten, warten Sie bitte mit dem Aufmachen bis Sie von den Mitarbeitern der Sicherheitskontrolle abgefertigt werden. Für Einkäufe auf Flughäfen gilt keine Mengenbegrenzung.

Wenn Sie während Ihrer Reise in die Zieldestination an einem anderen Flughafen in einem Land der Europäischen Union umsteigen, können Sie Flüssigkeiten auch dort kaufen, und zwar in Geschäften mit einem ähnlichen Regime. Flüssigkeiten können Sie ferner an Bord beim Anschlussflug einer Fluggesellschaft eines EU-Staates kaufen. Die Flüssigkeiten werden Ihnen in versiegelten Beuteln verkauft. Mit dem Öffnen warten Sie bitte bis hinter der letzten Sicherheitskontrolle beim letzten Umsteigen am Flughafen des EU-Staates. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Fluggesellschaft oder an das Reisebüro, in dem Sie das Flugticket gekauft haben, ggf. an das Kontaktzentrum der Czech Airlines, Telefonnummer 800 310 310.


Was darf man im Handgepäck mitnehmen?

  • Flüssigkeiten, Gels, Pasten in einem transparenten wieder verschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter (Behältnisse mit Flüssigkeiten von maximal 100 ml pro Behältnis).
  • Sachen, die aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden (Medikamente, Babynahrung für die Dauer des Flugs).
  • Getränke, Parfums und sonstige Flüssigkeiten, die im Transitraum des Flughafens gekauft wurden und in versiegelten Beuteln transportiert werden.

  

Alles andere ist im eingetragenen Gepäck zu transportieren.

Wenn Sie sich nicht im Klaren darüber sind, was man an Bord mitnehmen darf, setzen Sie sich bitte mit der Czech Airlines oder mit Ihrem Reisebüro in Verbindung.

 
Karte der Seiten ; Grundsätze zum Schutz der Privatsphäre ; Schreiben Sie uns ; Neuigkeiten per E-Mail ; Kontakte ; Impressum
Copyright © 1998 - 2010 Czech Airlines j.s.c. - Developed by Aaron Group.