Die Sicherheit der Passagiere ist eine der wichtigsten Prioritäten der Fluggesellschaften. Machen Sie sich mit den Sicherheitsregeln bekannt, denen Ihre Reise unterliegen wird.
Der Luftverkehr richtet sich nach strengen Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsregeln. Diese betreffen sowohl das Gepäck und die Gegenstände, die Sie mit in die Kabine nehmen, als auch das abgefertigte Gepäck. Einige Gegenstände dürfen nur im abgefertigten Gepäck befördert werden, gefährliche Gegenstände sind gänzlich verboten.
Vor dem Besteigen des Flugzeugs müssen Sie die Sicherheitskontrolle passieren. Das gilt auch für Ihr Kabinengepäck und Ihre persönlichen Sachen.
Im Jahr 2006 sind Regeln wirksam geworden, die die Menge der Flüssigkeiten festlegen, die sie dabei haben dürfen, wenn Sie die Sicherheitskontrolle passieren. Die Regeln gelten für alle Personen, die in die Länder der Europäischen Union, nach Norwegen, Island, in die Schweiz, in die USA oder nach Kanada fliegen, und zwar auch wenn der Passagier in den vorgenannten Staaten auf Linien umsteigt, die in andere Länder fliegen. Bei den Sicherheitskontrollen wird neben der Ermittlung der bereits zu einem früheren Zeitpunkt von der Beförderung ausgeschlossenen Gegenständen kontrolliert, ob das Handgepäck keine verbotenen Gegenstände und Stoffe (insbesondere Flüssigkeiten und Gels) enthält.
In die Kabine dürfen Sie nur eine minimale Menge von Flüssigkeiten mitnehmen. Die Flüssigkeiten sind in kleinen Behältnissen mit einem Volumen von höchstens 100 ml mitzunehmen. Alle Behältnisse müssen in einem transparenten wieder verschließbaren Plastikbeutel mit höchstens 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
Unter Flüssigkeiten ist Folgendes zu verstehen:
Mit an Bord können Sie ferner Folgendes nehmen: Flüssigkeiten, die für den Verzehr während des Flugs bestimmt sind, zum Beispiel die für medizinische Zwecke oder aufgrund spezieller Diätverordnungen notwendig sind, und zwar einschließlich Babynahrung. Bei medizinischer Nahrung oder Babynahrung ist es erforderlich, dass Sie nur die Menge mitnehmen, die für die Reise erforderlich ist. Sie können von einem Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle um eine Kostprobe (z. B. Babynahrung) oder über die Vorlage eines Belegs über die Herkunft der Flüssigkeit (z. B. wenn Sie Insulin mitnehmen, ist eine ärztliche Bescheinigung oder ein Rezept auf den Namen des Fluggasts vorzulegen) gebeten werden.
Die neuen Regeln betreffen lediglich das Handgepäck. Die Beförderung von Flüssigkeiten im abgefertigten Gepäck unterliegt nur den allgemeinen Vorschriften.
Nach Vorlage der Bordkarte können Sie Flüssigkeiten (Getränke, Parfüms, Cremen usw.) in Geschäften kaufen, die sich auf den Flughäfen der Europäischen Union, Norwegens, Islands, der Schweiz, der USA und Kanadas hinter der Passkontrolle befinden.
Wenn Sie die Waren in einem versiegelten Beutel erhalten, warten Sie bitte mit dem Aufmachen bis Sie von den Mitarbeitern der Sicherheitskontrolle abgefertigt werden. Für Einkäufe auf Flughäfen gilt keine Mengenbegrenzung.
Wenn Sie während Ihrer Reise in die Zieldestination an einem anderen Flughafen in einem Land der Europäischen Union umsteigen, können Sie Flüssigkeiten auch dort kaufen, und zwar in Geschäften mit einem ähnlichen Regime. Flüssigkeiten können Sie ferner an Bord beim Anschlussflug einer Fluggesellschaft eines EU-Staates kaufen. Die Flüssigkeiten werden Ihnen in versiegelten Beuteln verkauft. Mit dem Öffnen warten Sie bitte bis hinter der letzten Sicherheitskontrolle beim letzten Umsteigen am Flughafen des EU-Staates. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Fluggesellschaft oder an das Reisebüro, in dem Sie das Flugticket gekauft haben, ggf. an das Kontaktzentrum der Czech Airlines, Telefonnummer 800 310 310.

Alles andere ist im eingetragenen Gepäck zu transportieren.
Wenn Sie sich nicht im Klaren darüber sind, was man an Bord mitnehmen darf, setzen Sie sich bitte mit der Czech Airlines oder mit Ihrem Reisebüro in Verbindung.